background
logotype
image1 image2 image3

SEPA-Lastschriftverfahren

Liebe Mitglieder,

ab 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten SEPA-Migrationsverordnung vom März 2012 unter anderem festgelegt, dass auch die deutschen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen.

Damit auch wir dieses neue Zahlverfahren anwenden können, müssen wir Sie gemäß der diesem Verfahren zugrunde liegenden Bedingungen über einige Neuerungen bzw. Änderungen informieren.

  1. Für die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen des neuen europäischen Zahlungsverkehrssytems SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachfolgend mitteilen. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.
  1. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zukünftig nicht mehr mittels Konto-Nr. und Bankleitzahl sondern über ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). Neben diesen Daten ist zukünftig  eine eindeutige Mandatsreferenznummer zwischen Ihnen als Mitglied und dem Verein festzulegen. Diese wird Ihnen erstmalig bei dem nächsten Beitragseinzug im Verwendungszweck Ihres Kontoauszuges mitgeteilt. Ferner wird bei den künftigen Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-Identfikationsnummer (DE03ZZZ00000409837) des Vereins angegeben.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, werden wir einmalig zum 15.01.2014 und ab 2015 jeweils zum 02.03. eines jeden Jahres Ihren Mitgliedsbeitrag von Ihrem Girokonto abbuchen.

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung zukünftig mittels des SEPA-Lastschriftmandates schriftlich mit, welches Ihnen hier als Download zur Verfügung steht.

Mitglieder des Vereins haben Beiträge zu leisten, die von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.

Z. Zt. gelten folgende Beitragssätze:

Ordentliche Mitglieder                                           EUR 20,00

Jugendliche, Azubis, Schüler, Studenten

sowie Schwerbehinderte zahlen einen

ermäßigten Beitrag in Höhe von                                     EUR 11,50.

Die Nachweispflicht für einen ermäßigten Beitrag obliegt dem Mitglied.

Der Vorstand

 

der St. Dionysius Schützenbruderschaft Buke

2024  St. Dionysius Schützenbruderschaft Buke e.V.   globbersthemes joomla templates